Der Kaminkehrer: Ihr Sicherheits-, Umwelt- und Energieexperte

Ihr Kaminkehrermeister

Hilmar Stadter

Aufstellung von Feuerstätten

aufstellung.jpg

Feuerstättenaufstellung
Mit Inkrafttreten der geänderten Bayerischen Bauordnung zum 1. Januar 2008 wird die Inbetriebnahme von Feuerstätten neu geregelt.

Mit Inkrafttreten der geänderten Bayerischen Bauordnung zum 1. Januar 2008 wir die Inbetriebnahme von Feuerstätten neu geregelt.

Das bedeutet für Sie: Alle Änderungen an Feuerungsanlagen müssen dem zuständigen Bezirkskaminkehrermeister vor Inbetriebnahme mitgeteilt werden.

Die erforderliche Überprüfung umfasst:

- die Eignung der Feuerstätte nach Baurecht

- die Aufstellbedingungen der Feuerstätte

- die Errichtung der Abgasanlage

- die Tauglichkeit der Abgasanlage

- die sichere Benutzbarkeit der Abgasanlage





Bundesland: Bayern
- Zentralinnungsverband (ZIV) -

Hilmar Stadter

Schornsteinfegermeister
Reuth 7
95359 Kasendorf
Tel.: 09228 9693
Fax.: 09567 980190
Email senden
Mobil.: 0171 3373190

bsmbild

Mitglied
Innung Oberfranken
checkiwu

checkiwu2