Ihr Kaminkehrermeister
Hilmar Stadter
Feuerstättenaufstellung
Mit Inkrafttreten
der geänderten Bayerischen Bauordnung zum 1. Januar 2008 wird
die Inbetriebnahme von Feuerstätten neu geregelt.
Mit
Inkrafttreten der geänderten Bayerischen Bauordnung zum 1.
Januar 2008 wir die Inbetriebnahme von Feuerstätten neu
geregelt.
Das bedeutet für Sie: Alle Änderungen
an Feuerungsanlagen müssen dem zuständigen
Bezirkskaminkehrermeister vor Inbetriebnahme mitgeteilt
werden.
Die erforderliche Überprüfung
umfasst:
- die Eignung der Feuerstätte nach
Baurecht
- die Aufstellbedingungen der Feuerstätte
-
die Errichtung der Abgasanlage
- die Tauglichkeit der
Abgasanlage
- die sichere Benutzbarkeit der Abgasanlage